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§ 1 Leistungsbeschreibung
MEN ist berechtigt, das sich aus den Produktvereinbarungen ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren
oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung
des mit dem AG geschlossenen Vertrages nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Soweit MEN im Einzelfall entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt
werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
§ 2 Pflichten und Obliegenheiten des AG
Der AG ist verpflichtet,
die angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen.
den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen
der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen.
MEN erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und Ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitgung der Störung
erleichtern und beschleunigen.
MEN wenigstens 48 Stunden vor einer vorhersehbaren, außergewöhnlichen hohen Nutzung der Dienste diese Nutzung anzuzeigen
Der AG ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegen-über unbefugten Dritten geheim zu halten.
Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten
durch unbefugte Dritte unmöglich ist.
Der AG versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern
oder per Stream verteilen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht
oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der AG wird darauf hingewiesen, dass die über MEN vermittelten
Daten - soweit diese nicht entsprechend durch MEN gekennzeichnet sind - durch MEN nicht auf ihren Inhalt überprüft werden.
Der AG ist daher verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen die Kenntnisnahme derartiger Inhalte
durch Jugendliche zu treffen. Soweit MEN wegen eines Verstoßes gegen die vorgenannten gesetzlichen Regelungen
in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der AG, die¬se von allen denkbaren Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 3 Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung
durch MEN gestattet. MEN kann diese von der Zahlung eines zusätzlichen, gesondert zu vereinbarenden Entgeltes abhängig machen.
Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der AG diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
Der AG hat MEN für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise einzustehen,
wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungsanspruch,
kein Schadensersatzanspruch und kein Kündigungsrecht des AG.
Der AG hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch befugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung
der Dienste durch Dritte.
§ 4 Sperrung von Inhalten
Wenn und soweit der AG den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung zur Speicherung rechtswidriger
Inhalte nutzt, ist MEN berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World-Wide-Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
Wenn und soweit der AG den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung zur Speicherung rechtswidriger
Inhalte nutzt, ist MEN berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des AG Dritten mitzuteilen,
um auf diese Weise behördliche und gerichtliche Maßnahmen gegen den AG zu ermöglichen.
§ 5 Abnahme
Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald die Leistung veröffentlicht wurde und dies dem AG zur Kenntnis gebracht wird.
Die Abnahme ist unabhängig vom Inhalt, da dieser ausschließlich in der Verantwortung des AG liegt.
§ 6 Datenschutz
Der AG wird hiermit davon unterrichtet, dass MEN personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form speichert und
für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Soweit sich MEN zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmer-daten diesem offen
zu legen. Diese Berechtigung besteht auch dann, wenn die übermittlung von Daten zur Erkennung, Eingrenzung
und/oder Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von MEN sowie den von MEN genutzten Anlagen
Dritter erforderlich ist.
§ 7 Zahlungsmodalitäten
Nach Veröffentlichung wird MEN dem AG die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen
(Pauschalvergütung). Die Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig.
Die monatliche Pauschale wird im Voraus vom Konto des AG abgebucht.
Gerät der AG mit der Zahlung fälliger Rechnungen mit mehr als 30 Tage in Verzug,
so ist MEN berechtigt, die Leistungen sofort zu sperren. Als Nichtzahlung im Sinne dieser Regelung gelten
auch Leistungsstörungen im Rahmen des Bankeinzuges durch MEN, sofern dieses Störungen vom AG zu verantworten
sind (Bsp.: Kontounterdeckung, Widerruf der Einzugsermächtigung etc.). MEN ist berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz gemäß § 247 BGB zu fordern.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Für die Dienstleistung der Sperrung
und ggf. Entsperrung hat der AG die Kosten zu tragen.
Der AG erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung an die umseitig benannte E-Mail-Adresse.
Verlangt der AG die postalische Zusendung einer Rechnung, kann hierfür ein Entgelt von 2,50 EURO je Rechnung
verlangt werden
§ 8 Preisänderungen
MEN behält sich - insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage - vor,
die in den Produktvereinbarungen geregelten Preise für die von ihm zu erbringenden Dienste und Leistungen
anzupassen. MEN wird dem Kunden die Preisänderung schriftlich ankündigen.
Handelt es sich bei der Preisänderung um eine Preiserhöhung, so hat der Kunde das Recht,
innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu widersprechen.
Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung fristgerecht und kann eine Einigung nicht erzielt werden,
ist jede der Parteien berechtigt, die Produktvereinbarung, deren Regelungsbereich die Preisänderung betrifft,
mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Monats zu kündigen, nach dessen Ablauf die Preisänderung
Wirksamkeit entfalten soll.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, soweit die Erhöhung der Preise durch MEN im Zusammenhang mit Gebührenanpassungen
durch die von MEN genutzten Diensteanbieter steht und sich im Rahmen dieser Gebührenanpassungen hält.
§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen die Ansprüche von MEN kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben
Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Für Mängel haftet MEN nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB).
MEN ist für Inhalte, die der AG bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist MEN nicht verpflichtet,
die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Sollten Dritte MEN wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Web-Auftritts resultieren,
verpflichtet sich der AG, MEN von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und MEN die Kosten zu ersetzen,
die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Bei Ausfällen der Leistung von MEN, die aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von MEN liegenden Störung
verursacht worden sind, besteht keine Haftung und es erfolgt keine Rückvergütung von bereits gezahltem Entgelt.
Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von MEN ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,
wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von MEN gilt.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch und insbeson¬dere im Falle des Verlustes Daten, die der AG MEN zur Erfüllung
der vertraglichen Pflichten von MEN zur Verfügung stellt. Für fahrlässig verursachte Vermögensschäden haftet MEN gemäß
§ 7 TKV begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden
MEN übernimmt keine Haftung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung resultieren.
Wenn von MEN Wartungsarbeiten am Webserver und /oder Arbeiten zur Aktualisierung der Inhalte durchgeführt werden,
und der AG da¬durch keinen Zugriff auf seine Daten hat, ist MEN in keinem Falle schadensersatzpflichtig, sofern die Arbeiten
und die daraus resultierenden Zugriffsbeschränkungen weniger als drei Stunden andauern. Längere Zugriffsbeschränkungen
durch vorhersehbare Arbeiten seitens von MEN muss dieser dem AG frühestmöglich vorher per E-Mail ankündigen.
Für solchermaßen angekündigte Zugriffsbeschränkungen besteht dann ebenfalls keine Haftung seitens MEN.
Sofern die Daten nicht auf einem eigenen Server von MEN eingestellt werden, haftet MEN keinesfalls für Zugriffsstörungen,
die in den Verantwortungsbereich des Fremdservers fallen.
Der AG verpflichtet sich, MEN von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von
Inhalten resultieren, die der AG auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung
umfasst auch die Verpflichtung, MEN von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
Gibt der AG eine Störungsmeldung gemäß §3 (1) dieses Vertrages ab und ergibt eine Prüfung, dass die Störung im
Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, so hat der AG MEN die durch diese überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
§ 11 Laufzeit; Kündigung
Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
MEN ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der AG seine Verpflichtungen dieses Vertrages nachhaltig verletzt.
Wenn der AG auf die schriftliche Aufforderung von MEN, vom AG geschuldetes Material zur Erstellung der Leistung zu liefern,
nicht binnen zwei Wochen reagiert oder unvollständiges Material liefert und dieser Aufforderung Folge leistet,
kann MEN vom Vertrag zurücktreten oder eine Leistung seiner Wahl erstellen. Die Pauschalvergütung
(§ 7 Absatz 1) hat der AG im Falle des Rücktrittes von MEN als Vertragsstrafe zu leisten.
Den Zugang der schriftlichen Aufforderung hat MEN nachzuweisen.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen
§ 12 Wechsel des Vertragspartners
Dem AG ist bekannt, dass MEN die Leistungen dieses Vertrages in eine neu zu gründende Gesellschaft übertragen will.
Er erklärt sich deshalb damit einverstanden, dass durch Anzeige von MEN ihm gegenüber eine von diesem zu benennende
Gesellschaft an Stelle von MEN in den Vertag eintritt und MEN aus dem Vertag ausscheidet. Diesem Wechsel des
Vertragspartners kann AG nur innerhalb eines Monats seit Anzeige widersprechen, sofern aus Gründen in der Person des
neuen Vertragspartners bzw. dessen Organen der Wechsel nicht zumutbar ist.
§ 13 Schlussbestimmungen
Abweichende oder ergänzende Bedingungen, Nebenabreden oder änderungen dieser Bedingungen sowie änderungen der
Leistungsbeschreibung gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird die Stadt
Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
MEN hat das Recht, den Kunden als Referenzkunden zu benennen, ohne dafür eine Vergütung an den AG zahlen zu müssen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden
Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten,
sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.